
Die 5 Pflegegrade
Voraussetzung – Beantragung – Erhöhung
Pflegegrad berechnen und beantragen
Was ist ein „Pflegegrad“?
Wer ist zuständig für die Einstufung?
Wie geht die Antragstellung?
Wie geht die Antragstellung bei privat versicherten Personen?
Wer hat Anspruch auf einen Platz im Pflegeheim?
Pflegegrad Voraussetzungen und Ansprüche
Wer hat Anspruch auf Leistungen der Pflegkasse?
Erhalten Privatversicherte dieselben Leistungen?
Wie erreicht man die Erhöhung des Pflegegrades?
Wie erfolgt die Einstufung?
Modul 1 – Mobilität
Modul 2 – Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
Modul 3 – Verhalten und psychische Problemlagen
Modul 4 – Selbstversorgung
Modul 5 – Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
Modul 6 – Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
Es gibt 5 Pflegegrade

Pflegegrad 1
Zustand: Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Punkte: 12,5 bis unter 27 Punkte
Leistungen der Pflegekasse bei Pflegegrad 1: Es besteht Anspruch auf monatliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen, Zuschüsse zu Pflegehilfsmitteln und dem Hausnotruf sowie zur Wohnraumanpassung. Personen mit Pflegegrad 1 haben keinen Anspruch auf Pflegegeld bei der Pflege durch Angehörige oder auf Pflegesachleistungen bei der Versorgung durch einen professionellen ambulanten Pflegedienst.
- Betreuungs- und Entlastungsleistungen: 125 Euro/Monat
- Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel: 40 Euro/Monat
- Hausnotruf: 23 Euro/Monat
- Wohnraumanpassung: 4.000 Euro/Gesamtmaßnahme
- Wohngruppenzuschuss: 214 Euro/Monat
Experten Tipp: Menschen mit Pflegegrad 1 stehen monatlich 125 Euro für Betreuungs- und Entlastungsleistungen zu, die sie auch für die Grundpflege durch einen ambulanten Pflegedienst nutzen können.

Pflegegrad 2
Zustand: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Punkte: 27 bis unter 47,5 Punkte
Leistungen der Pflegekasse bei Pflegegrad 2: Versicherte mit Pflegegrad 2 haben Anspruch auf Pflegegeld bei häuslicher Pflege durch Angehörige oder Freunde sowie auf Pflegesachleistungen bei professioneller Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst sowie auf Zuschüsse zur Tages- und Nachtpflege, Kurzzeit-, Verhinderungs- und zur vollstationären Pflege.
- Betreuungs- und Entlastungsleistungen: 125 Euro/Monat
- Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel: 40 Euro/Monat
- Hausnotruf: 23 Euro/Monat
- Wohnraumanpassung: 4.000 Euro/Gesamtmaßnahme
- Wohngruppenzuschuss: 214 Euro/Monat
- Pflegegeld: 316 Euro/Monat
- Pflegesachleistung: 689 Euro/Monat
- Tages- und Nachtpflege: 689 Euro/Monat
- Kurzzeitpflege: 1.612 Euro/Jahr
- Verhinderungspflege: 1.612 Euro/Jahr
- Vollstationäre Pflege: 770 Euro/Monat
Experten-Tipp: Wer bei Pflegegrad 2 seine Pflegesachleistungen für die Versorgung durch einen professionellen Pflegedienst von 689 Euro nicht voll ausgeschöpft hat, kann bis zu 40 Prozent davon auf Wunsch auch für weitere Betreuungs- und Entlastungsleistungen verwenden (sog. Umwandlungsanspruch). Konkret heißt das: Versicherte mit Pflegegrad 2 können bis zu 275,60 Euro zusätzlich für Betreuung und Entlastung verwenden.

Pflegegrad 3
Zustand: Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Punkte: 47,5 bis unter 70 Punkte
Leistungen der Pflegekasse bei Pflegegrad 3: Bei Pflegegrad 3 hat man Anspruch auf Pflegegeld, Pflegesachleistungen und diverse Zuschüsse zur Tages- und Nachtpflege, Kurzzeit-, Verhinderungs- und zur vollstationären Pflege.
- Betreuungs- und Entlastungsleistungen: 125 Euro/Monat
- Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel: 40 Euro/Monat
- Hausnotruf: 23 Euro/Monat
- Wohnraumanpassung: 4.000 Euro/Gesamtmaßnahme
- Wohngruppenzuschuss: 214 Euro/Monat
- Pflegegeld: 545 Euro/Monat
- Pflegesachleistung: 1.298 Euro/Monat
- Tages- und Nachtpflege: 1.298 Euro/Monat
- Kurzzeitpflege: 1.612 Euro/Jahr
- Verhinderungspflege: 1.612 Euro/Jahr
- Vollstationäre Pflege: 1.262 Euro/Monat
Experten-Tipp: Personen mit Pflegegrad 3, die Sachleistungen, z. B. für professionelle Pflege nicht voll ausgeschöpft haben, können bis zu 40 Prozent davon für andere weitere Betreuungs- und Entlastungsleistungen verwenden.

Pflegegrad 4
Zustand: Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Punkte: 70 bis unter 90 Punkte
Leistungen der Pflegekasse bei Pflegegrad 4: Mit Pflegegrad 4 stehen Ihnen vergleichsweise viele Leistungen der Pflegeversicherung zu – teilweise auch in Kombination.
- Betreuungs- und Entlastungsleistungen: 125 Euro/Monat
- Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel: 40 Euro/Monat
- Hausnotruf: 23 Euro/Monat
- Wohnraumanpassung: 4.000 Euro/Gesamtmaßnahme
- Wohngruppenzuschuss: 214 Euro/Monat
- Pflegegeld: 728 Euro/Monat
- Pflegesachleistung: 1.612 Euro/Monat
- Tages- und Nachtpflege: 1.612 Euro/Monat
- Kurzzeitpflege: 1.612 Euro/Jahr
- Verhinderungspflege: 1.612 Euro/Jahr
- Vollstationäre Pflege: 1.775 Euro/Monat
Experten Tipp: Scheuen Sie sich bitte nicht, eine Erhöhung des Pflegegrades zu beantragen. Der Eigenanteil in einem Pflegeheim steigt dadurch nicht.

Pflegegrad 5
Zustand: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung
Punkte: 90 bis 100 Punkte
Leistungen der Pflegekasse bei Pflegegrad 5: Personen mit Pflegegrad 5 sind stark auf fremde Hilfe angewiesen. Daher sind die Leistungen der Pflegekasse hier sehr umfangreich.
- Betreuungs- und Entlastungsleistungen: 125 Euro/Monat
- Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel: 40 Euro/Monat
- Hausnotruf: 23 Euro/Monat
- Wohnraumanpassung: 4.000 Euro/Gesamtmaßnahme
- Wohngruppenzuschuss: 214 Euro/Monat
- Pflegegeld: 901 Euro/Monat
- Pflegesachleistung: 1.995 Euro/Monat
- Tages- und Nachtpflege: 1.995 Euro/Monat
- Kurzzeitpflege: 1.612 Euro/Jahr
- Verhinderungspflege: 1.612 Euro/Jahr
- Vollstationäre Pflege: 2.005 Euro/Monat
Experten-Tipp: Kombinieren Sie Kurzzeitpflege mit Verhinderungspflege, denn Personen mit einem Pflegegrad haben unter anderem Anspruch auf beide Pflegeformen, häufig werden diese Leistungen aber nicht abgerufen. Damit ist es beispielsweise möglich, eine Kurzzeitpflege bis zu 8 Wochen zu bekommen.